Liebe Mitglieder,
wir freuen uns, dass durch die soeben veröffentlichte neue Coronaschutzverordnung ab dem 22.02.2021 der Spielbetrieb und Einzelunterricht auf den Golfanlagen in NRW wieder möglich ist.
Hier ist der LINK zur Coronaschutzverordnung ab dem 22.02.2021: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-02-19_coronaschvo_ab_22.02.2021_lesefassung.pdf
Nachfolgend finden Sie bitte ein paar Informationen zum “Neustart”:
Im Prinzip läuft der Spielbetrieb so weiter wie vor dem Lockdown.
Auf der gesamten Anlage gelten die aktuellen Hygiene- und Abstandsrichtlinien.
Insbesondere ist zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 (der Schutzverordnung) gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Die Buchungen für Startzeiten ab Montag, den 22.02.2021, in 2er-Flights sind ab sofort wieder möglich.
Die Benutzung der Ballwäscher sowie der Bunkerharken und das Bedienen der Fahnen ist nicht erlaubt.
Ansammlungen von mehr als zwei Personen auf dem gesamten Gelände des GC Burg Overbach (Burghof, Parkplatz) sind bitte zu unterlassen.
Durch die winterlichen Bedingungen konnten noch nicht alle Arbeiten auf dem Golfplatz abgeschlossen werden, sodass es noch zu kleineren Einschränkungen kommen kann ( z.B. Grün 9 gesperrt, Mäharbeiten etc). Wir gehen davon aus, dass in den kommenden 14 Tagen wesentliche Arbeiten durchgeführt werden können.