Donnerstag, 29 October 2020 21:32

Information zur aktuellen Corona-Schutzverordnung

Liebe Mitglieder/innen,

aufgrund der aktuellen Entwicklung und den Maßnahmen der Bundesregierung / Ministerpräsidentenkonferenz vom 28.10.20 möchten wir Sie darüber informieren, das es erst zum Wochenende seriöse Informationen bezüglich der möglichen Schließung der Golfanlagen in NRW geben wird.

Beschlossen wurde, dass „Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, geschlossen werden. Dazu gehört auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, jedoch mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.“

Jetzt ist die Frage: Sind wir eine private Sportanlage oder sind wir Individualsport?

Im Moment gehen wir davon aus, dass wir Individualsport sind. Wird unsere Meinung in den kommenden Tagen bestätigt, wäre das Golf spielen allein oder in Zweiergruppen möglich.

Zurzeit werden die Details der Coronaschutzverordnung durch die zuständigen Behörden verhandelt.

Wir sind angehalten den Anweisungen der zuständigen Behörden Folge zu leisten, sobald diese uns von offizieller Seite mitgeteilt werden.

Sobald uns die neue Corona-Schutzverordnung vorliegt werden wir alle Mitglieder über unseren Newsletter sowie über Bekanntmachung auf unserer Internetseite informieren.

Aktuelles Bulletin des DGV

 

Liebe Grüße und bleiben Sie gesund

Antonio Catalán

Clubmanager Golfclub Burg Overbach

Search

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.